Schenkung PV-Anlage an Kinder oder die Ehefrau möglich? – Welche Möglichkeiten gibt es?

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine rechtsgültige Beratung dar. Im Zweifelsfall kontaktiere immer deinen Steuerberater.

Es ist möglich, eine PV-Anlage an Kinder oder eine Frau zu spenden. Bei dieser Art von Spende gibt es einige Dinge, die du beachten musst. In diesem Leitfaden gehen wir auf die verschiedenen Möglichkeiten ein und zeigen dir, worauf du bei einer solchen Übertragung achten musst.

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Schenkung an Kinder

Die Vererbung oder die Übertragung einer Photovoltaikanlage kann eine gute Möglichkeit sein, deine Steuerlast zu senken. Wenn die Photovoltaikanlage unentgeltlich an einen einkommensschwachen Verwandten (in diesem Fall die Kinder) übertragen wird, haben diese Anspruch auf dieselben Steuervergünstigungen und -befreiungen, als wäre sie ein Betriebsvermögen.

Das bedeutet, dass deine Kinder wie bspw. dein Sohn in diesem Fall die besonderen Steuervorschriften für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen kann, was die Höhe der zu zahlenden Steuern erheblich reduzieren wird.

Außerdem kann die Photovoltaikanlage bei einer Übertragung zu Lebzeiten von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden. Daher kann die Übertragung einer Photovoltaikanlage ein sehr effektiver Weg sein, um deine Gesamtsteuerlast zu verringern.

Wie hoch beträgt der steuerliche Freibetrag?

  • Kinder und Enkel bei denen die Eltern verstorben sind: 400.000 € (kumuliert innerhalb von 10 Jahren)

Schenkung bei volljährigen Kindern

Das Erben eines Geschäfts oder von Unternehmensanteilen kann ein komplizierter Prozess sein, besonders wenn es um Steuern geht. Die Übertragung der Investition auf volljährige Kinder ist jedoch relativ einfach:

  • „Wer ein Unternehmen oder Anteile daran erbt oder geschenkt bekommt und den Anteil mindestens sieben Jahre lang hält, dem wird die Steuer zu 100 % erlassen.“

Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Erblasser als auch für Nicht-Erblasser und ist damit eine gute Möglichkeit, Vermögen an zukünftige Generationen zu übertragen.

Außerdem kann die Befreiung für jede Art von Unternehmen genutzt werden, egal ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder eine LLC handelt.

Schenkung bei minderjährigen Kindern

Die Übertragung einer Photovoltaikanlage an einen Minderjährigen ist etwas komplexer als die Schenkung an einen Erwachsenen.

Bei Übernahme der Verbindlichkeiten:

  • Das Verfahren wird komplizierter, weil das Amtsgericht einen zusätzlichen Ergänzungspfleger ernennen muss, damit die geschenkte Photovoltaikanlage angenommen werden kann.
  • Ein zusätzlicher Vormund wird benötigt, wenn die Transaktion dem Minderjährigen nicht nur einen rechtlichen Vorteil verschafft.
  • Der Ergänzungspfleger ist nur für das betreffende Rechtsgeschäft zuständig und hat keine weiteren Pflichten gegenüber dem Kind.
  • Es ist ratsam, eine der Familie nahestehende Person als Ergänzungspfleger vorzuschlagen, da dies die Kommunikation und Koordination erleichtert.
  • Der Ergänzungspfleger gibt die Ernennungsurkunde zurück, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat oder wenn das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Vorteil: Abschreibung der Betriebsausgaben (Schuldzinsen)

Ohne Übernahme der Verbindlichkeiten:

  • Wird die Photovoltaikanlage jedoch an das minderjährige Kind ohne Verbindlichkeiten übertragen, muss kein Ergänzungspfleger hinzugezogen werden
  • Nachteil: Keine Abschreibung der Betriebsausgaben (Schuldzinsen)

Fazit

Die Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen können eine beträchtliche Summe an Steuern sparen, wenn sie ihre Anlagen auf ihre Kinder übertragen.

Auf diese Weise können sie von den niedrigeren Steuersätzen profitieren, die für Kinder gelten. Außerdem können sie die Kapitalertragssteuer vermeiden, die bei einem direkten Verkauf der Anlage fällig wäre.

Achtung: Es ist jedoch immer ratsam einen Steuerberater hinzuzuziehen!

Schenkung an die Ehefrau

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Steuern zu verlagern. Eine davon ist der Verkauf der Investition nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Damit könnte der Freibetrag aus § 16 (4) EStG in Anspruch genommen werden oder der Veräußerungsgewinn würde dem ermäßigten Steuersatz aus § 34 (3) EStG unterliegen.

Der Erwerber könnte z. B. auch die Ehefrau, die Kinder oder andere nahe Verwandte sein. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Investition an eine GmbH verkauft wird, an der der Verkäufer beteiligt ist.

In jedem Fall kann der Erwerber die Abschreibung vom Verkaufspreis abziehen, so dass ein neues Abschreibungsvolumen entsteht und eine weitere Investitionszulage erhalten wird.

Dies ist nur eine Möglichkeit, Steuern zu verlagern, und es gibt je nach Situation noch viele andere. Sprich mit einem Steuerexperten, um herauszufinden, was für dich am besten geeignet ist.

Beispielrechnung

  • Anschaffungspreis PV-Anlage: 70.000 €
  • Länge Betriebsdauer vor Schenkung: 5 Jahre
  • Summe Abschreibung (Investitionsabzug 40% + jährliche Abschreibung 5%) : 45.500 €
  • Nutzungsdauer Abschreibung PV: 20 Jahre
  • Restlicher Buchwert: 24.500 €
  • Annahme: Zeitwert nach 5 Jahren etwa 75%
  • Zeitwert (nach 5 Jahren): 52.500 €
  • Veräußerungsgewinn: 28.000 €

Für andere Veräußerungsgewinne gibt es einen besonderen Freibetrag von 45.000 €. Das bedeutet, dass nur der Betrag, der über 45.000 € liegt, der Besteuerung § 16 Abs. (3) EStG unterliegt. Diese Steuer ist dann allerdings zu einem reduzierten Satz zu zahlen.

Wenn die Ehefrau die gebrauchte Photovoltaikanlage kauft, belaufen sich Ihre Anschaffungskosten auf 52.500 € (Zeitwert nach 5 Jahren). Dies ist auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

Die restliche Nutzungsdauer der gebrauchten Photovoltaikanlage beträgt 15 Jahre. Durch den Verkauf verringert sich die Gesamtsteuerlast des Ehepaars in der Investitionsphase um die neue Investitionsabschreibung + Sonderabschreibung + lineare Abschreibung in Höhe von 39.200 €. Der Veräußerungsgewinn bleibt weiterhin steuerfrei.

Fazit

Als jemand, der kurz vor dem Ruhestand steht, suchst du vielleicht nach Möglichkeiten, deine Photovoltaik-Anlage zu verkaufen und deine Gewinne zu maximieren.

  1. Die Ein-Fünftel-Regel ermöglicht es dir, bis zu einem Fünftel deines außerordentlichen Einkommens von der Steuer auszuschließen.
  2. Als Unternehmer über 55 Jahren hast du möglicherweise auch Anspruch auf einen reduzierten Steuersatz für Einkünfte aus der Betriebsaufgabe.

Achtung:

Es ist jedoch wichtig, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle verfügbaren Steuervergünstigungen in Anspruch nimmst und um deine genaue Steuerschuld zu berechnen.

Diese Überlegungen können sich ändern, deshalb ist es wichtig, dass du dich über die neuesten Steuergesetze informierst, bevor du eine Entscheidung triffst.

Testfazit

Weiterführende Infos & Quellen

  • https://www.sunshineenergy.de/photovoltaik-ratgeber/foerderung-und-finanzierung/photovoltaik-steuer/
  • https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/
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