Die Installation einer Photovoltaikanlage ist eine große Investition. Die gute Nachricht ist, dass in vielen Fällen ein Teil der Kosten durch Steuergutschriften ausgeglichen werden kann.
Hinweis
Im Zuge des EEG 2023 hat sich die Sachlage hier geändert. So sind Anlagen ab dem 01.01.2023 bis 30 kWp grundsätzlich Umsatzsteuerfrei zu erwerben. Alle Infos findest Du hier.
In diesem Artikel gehen wir darauf ein, welche Steuerabzüge es für Solaranlagen gibt und wie du sie geltend machen kannst. Außerdem gehen wir auf die Abschreibung von Solaranlagen und einige weitere steuerliche Aspekte ein. Los geht’s!
Hast du nur wenig Zeit? Hier das Wichtigste in Kürze:
- Willst du deinen Solarstrom ins öffentlche Netz einspeisen, macht dich das zu einem gewerblichen Unternehmer
- Du musst die Einnahmen aus der Solarenergie beim Finanzamt angeben
- Du kannst dafür die Kosten für eine Solaranlage und die Betriebskosten als Betriebsausgaben abschreiben
- Voraussetzung hierfür ist es, nicht die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen
- Solarmodule werden über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben
- Inselanlagen müssen nicht angemeldet werden
Kann ich eine Photovoltaikanlage steuerlich absetzen?
Ja, PV-Anlagen können von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für bisherige Privatpersonen.
„Bisherige“ deshalb, da du automatisch zu einem gewerblichen Unternehmer wirst, sobald du eine Solaranlage auf deinem Dach installierst und den überbleibenden Strom gewinnbringend ins öffentliche Netz einspeisen willst.
Damit verpflichtest du dich, die dadurch erzielten Gewinne & Verluste dem Finanzamt mitzuteilen.
Das klingt vielleicht erstmal recht aufwändig, hat aber auch seine Vorteile.
Zum einen reicht es aus, wenn du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgibst, zum anderen kannst du eben auch die steuerlichen Vorteile nutzen.
Die EÜR ist kein Hexenwerk, im Grunde besteht sie aus folgenden Angaben:
+ Gewerbliche Einkünfte (in diesem Falle Einspeisevergütung & Eigenverbrauch)
– Gewerbliche Ausgaben (Abschreibung, Wartung, Zinsen etc)
= Zu versteuernder Gewinn
Welche Kosten der PV-Anlage kann ich absetzen?
Du kannst nicht nur den eigentlichen Kaufpreis steuerlich absetzen. Zusätzlich sind auch alle Kosten für den laufenden Betrieb und Wartung der Solaranlage absetzbar. Dazu gehört zum Beispiel:
- Kaufpreis
- Zinsen (bei Finanzierung)
- Versicherungen
- Montagekosten
- Kauf zusätzlicher notwendiger Geräte
- Wartung & Reinigung
Eigenverbrauch muss versteuert werden
Übrigens: Den selbst verbrauchten Strom musst du trotzdem mit 19% versteuern. Dieser steht nämlich nicht im direkten Zusammenhang mit deinem gewerblichen Betrieb der Photovoltaikanlage.
Wähle nicht die Kleinunternehmerregelung
Damit du dir die Mehrwertsteuer der Solaranlage wiederholen kannst, darfst du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Sobald du dem Finanzamt dein Vorhaben anmeldest, wirst du ein Formular zugeschickt bekommen, indem du alle erforderlichen Angaben zu deinem „Unternehmen“ angeben musst.
Hier hast du auch die Wahl, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Diese befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, allerdings kannst du dadurch auch keine Vorsteuer geltend machen. Das lohnt sich in den allermeisten Fällen einfach nicht.
Abschreibung von Solaranlagen
Neben der Erstattung der MwSt. bzw. USt. für den Kauf, kannst du die Solaranlage auch abschreiben und deine Steuerlast in Zukunft verringern.
Falls du mit dem Prinzip der Abschreibung nicht vertraut bist, schau mal hier.
Solaranlagen werden auf einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben. In der Regel wird hier das Prinzip der linearen Abschreibung verwendet.
Konkret bedeutet das, dass du den Gesamten Wert der PV-Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren abschreibst (das entspricht der durchschnittlichen Nutzungsdauer).
Du kannst also 5% des Nettopreises jährlich abschreiben, das entspricht 1.000€ pro Jahr (bei einem Kaufpreis von 20.000€ netto). Dieser Wert wirkt gewinnmindernd, senkt also deine zu zahlenden Steuern.
Fazit zum Steuern absetzen bei PV-Anlagen
In diesem Artikel haben wir uns die verschiedenen Möglichkeiten angeschaut, wie du deine Solaranlage steuerlich absetzen kannst.
Dazu gehören die Abzüge für die Kosten der Solaranlage sowie die Ausgaben für ihre Instandhaltung und ihren Betrieb.
Außerdem haben wir uns die Möglichkeit angeschaut, sich selbst als Unternehmer zu deklarieren, um die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Wichtig hierbei ist es, nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
[funnelforms id=“907″]Häufige Fragen
Wann muss ich die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?
Du musst deine Solaranlage anmelden, wenn du anfängst, mit ihr Einnahmen zu erzielen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn du anfängst, Strom an das Stromnetz zu verkaufen.
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Muss ich eine Inselanlage anmelden?
Eine Inselanlage, also ein PV-System was nicht ins öffentliche Netz einspeist und rein zur Selbstversorgung dient, muss nicht angemeldet werden.
Wo muss ich meine Solaranlage anmelden?
Du musst die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, sobald du sie in Betrieb genommen hast. Außerdem musst du das Finanzamt informieren.
Was passiert, wenn Ich die Anlage nicht anmelde?
Wenn du deine Anlage nicht rechtzeitig anmeldest, verlierst du deine Vergütung nach dem EEG oder KWKG und kannst mit einem Bußgeld belegt werden.