Photovoltaik Update 2023 – Alle Änderungen des neuen EEG im Überblick

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 30.07.2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.

Was sich damit im Bereich Photovoltaik ab 2023 ändert, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Erhöhung der Einspeisevergütung

Diese Vergütungen gelten rückwirkend auch schon für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden:

Anlagen mit Eigenverbrauch

  • Anlagen mit Eigenverbrauch (<10 kWp): 8,2 Cent/kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch (ab 10kWp): 7,1 Cent/kWh

Diese Beträge erhält man dabei immer vollständig. Bei einer 18 kWp Anlage mit Eigenverbrauch erhältst du also für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, für die restlichen 8 kWp dann 7,1 Cent pro kWh.

Anlagen Volleinspeisung

  • Volleinspeisung (<10 kWp): 13 Cent/kWh
  • Volleinspeisung (ab 10kWp): 10,9 Cent/kWh

Mit dieser Erhöhung soll das Einspeisen wieder attraktiver werden. Damit du die erhöhten Vergütungen für eine Vollspeiseanlage bekommst, musst du deine (bestehende) Anlage noch dieses Jahr und vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden.

Das Prozedere muss jährlich wiederholt werden, und zwar jeweils bis zum 1. Dezember.

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Degression wird bis 2024 pausiert

Ebenso spannend: Die Degression (monatliche Absenkung der Vergütungshöhe vor Inbetriebnahme der Anlage) wird bis 2024 pausiert. Die neuen Vergütungssätze bleiben also auch für 2023 bestehen.

Parallelbetrieb von Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlage möglich

Fortan ist auch der gleichzeitige Betrieb einer Solaranlage für den Eigenverbrauch und einer zweiten Anlage zur Volleinspeisung möglich. Beide Systeme müssen aber technisch getrennt voneinander laufen.

Das kann insbesondere für Anlagenbesitzer interessant sein, die ihre vorhandene Dachfläche noch nicht vollständig ausgebaut haben, da sie ihren Eigenverbrauch mit einer kleineren Anlage bereits decken können.

Jedoch solltest du dieses Szenario genau durchrechnen. Den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen ist nach wie vor die lukrativste Variante.

Abschaffung der 70%-Abregelung

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem neuen EEG die 70%-Begrenzung für PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 aufzuheben.

Demzufolge muss jede Anlage mit 25 kWp oder weniger nicht mehr leistungsgeregelt sein.

Diese Regelung war ursrpünglich mal angedacht, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, wenn zu viele Anlagen bei voller Leistung in das Netz einspeisen. Allerdings hatte das Gesetz schon in der Vergangenheit für Kritik gesorgt, was sich im Zuge der Energiekrise nur gesteigert hat.

Zunächst gilt diese Regelung nur für Neuanlagen, doch laut dem BMWK-Energiesicherheitspaket ist geplant, die 70%-Regelung auch für bestehende Anlagen aufzuheben.

Neue Anreize für freistehende Anlagen

Auch die Rahmenbedingungen für Freiflächensolaranlagen wurden deutlich verbessert, wodurch nun eine Reihe weiterer Freiflächen für die Entwicklung von Ökostrom zur Verfügung stehen.

PV-Anlagen mit max. 20 kWp Leistung, die im Garten aufgestellt sind, sollen ebenfalls die neue Fördervergütung erhalten.

Allerdings gelten hier gewisse Einschränkungen, u.a. ein Nachweis, dass sich dein Dach nicht für die Installation eignet. Genaueres ist hier noch nicht bekannt.

Zudem wird die Installation von Photovoltaikanlagen zukünfitg auch auf Moorböden möglich sein. Mit einem dafür bereitgestellten Bonus soll das Potenzial zur Entwicklung von „Moor-PV“-Anlagen erschlossen werden.

Darüber hinaus werden spezielle Solaranlagen wie „Agri-PV“, „Floating-PV“ und „Parkplatz-PV“ in Freiflächenausschreibungen integriert um ihnen eine realistische & dauerhafte Perspektive bieten.

Steuererleichterungen

Neben den neuen Vergütungssätzen und Möglichkeiten der Installation von Solaranlagen, sind im Zuge des EEG 2023 auch Steuer- und Bürokratie -Erleichterungen angesetzt.

Keine Umsatzsteuer für Kauf & Installation von Anlagen bis 30 kWp

Streng genommen wird es ab dem 01.01.2023 einen neuen 0% Umsatzsteuersatz für Kauf, Lieferung, Installation von PV-Anlagen und Speichern sowie notwendigem Zuebhör geben.

So können Unternehmen in der Lieferkette weiterhin ihre Vorsteuer ziehen, für den Endkunden entfällt jedoch der bisherige Steuersatz von 19%.

Das lies sich zwar mit dem gewerblichen Betrieb einer Anlage umgehen, hat jedoch wieder für bürokratischen Aufwand gesorgt.

Um in den Genuss des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen (PV) zu kommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. So muss sich die PV-Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder Gebäuden befinden, die dem Gemeinwohl dienen.

Zudem gilt die Regelung nur für Anlagen mit einer Leistung max. 30 kWp.

Befreiung von der Einkommensteuer

Neben den Erleichterungen für den Kauf der Anlage, sind auch Vergünstigungen für den Betrieb vorgesehen. Und das sogar rückwirkend ab dem 01.01.2022!

Einfamilienhäuser & Gewerbegebäude

So werden die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen (max. 30 kWp) von der Einkommensteuer befreit.

Mischnutzung & Mehrfamilienhäuser

Hier werden die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen (max. 15 kWp) von der Einkommensteuer befreit.

Weiterführende Infos & Quellen

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