Hast du eine Frage dazu, ob du eine Baugenehmigung brauchst, um eine Photovoltaikanlage auf deinem Haus zu installieren?
In diesem Artikel erfährst du, ob das der Fall ist. Außerdem geben wir dir ein paar Tipps, wo du deine Baugenehmigung bekommst und was sie beinhaltet.
Du hast es eilig? Hier die wichtigsten Infos in Kürze:
- Eine Solaranlage auf dem Dach ist normalerweise nicht genehmigungspflichtig
- Ausnahmen bilden hier denkmalgeschützte Gebäude sowie statische Voraussetzungen
- In der Regel brauchst du eine Baugenehmigung für freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von mehr als 3 Metern und einer Länge von mehr als 9 Metern
- Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren von Gemeinde zu Gemeinde, aber du solltest mit etwa 1000 Euro rechnen
- Du kannst die Genehmigung bei deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde beantragen
Solaranlage Baugenehmigung für Privatleute
Im Allgemeinen brauchen Privatpersonen keine Baugenehmigung, um eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Je nach Gemeinde kann es jedoch Ausnahmen geben.
Du brauchst zum Beispiel oftmals eine Genehmigung, wenn du eine besonders große oder freistehende Photovoltaik-Anlage installieren willst.
Wie so oft in Deutschland haben auch hier die jeweiligen Bundesländer noch etwas mitzureden. Dazu gleich mehr.
Generell gibt es folgende Ausnahmen, die du beachten solltest:
Denkmalgeschützte Gebäude
Steht deine Immobilie unter Denkmalschutz, ist eine Genehmigung für die Installation einer Solaranlage erforderlich. Hier solltest du Rücksprache mit den örtlichen Behörden halten.
Freistehende Anlage
Willst du eine PV-Anlage auf freier Fläche installieren, benötigst du ebenfalls fast immer eine Baugenehmigung. Hier kommt es insbesondere auf die Größe an.
Ab einer Fläche von 9×3 Metern ist die Genehmigung in beinahe allen Bundesländern erforderlich.
Statik
Ein weiterer Punkt den du v.a. bei einem älteren Dach berücksichtigen musst, ist die Traglast des Dachs. Solaranlagen sind ziemlich schwer, daher sollte auf die Statik geachtet werden.
In der Regel kümmert sich der Solarinstallateur darum, dies zu überprüfen. Natürlich kannst du auch extern jemanden beauftragen, um die Tragfähigkeit mit einer zusätzlichen PV-Anlage zu überprüfen.
Genehmigungspflichten der einzelnen Bundesländer
Werfen wir nun einen Blick auf die einzelnen Bundesländer und welche Anforderungen sie an eine Solaranlage stellen.
Baden-Württemberg
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Bayern
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Berlin
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Brandenburg
Genehmigungspflichtig sind freistehende Anlagen sowie Flachdachanlagen mit einer Höhe über 60cm und einer Gesamtfläche über 10qm.
Bremen
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Hamburg
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Hessen
Genehmigungspflichtig sind Solaranlagen jeglicher Art ab einer Fläche von 10 Quadratmetern.
Mecklenburg-Vorpommern
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Niedersachsen
Genehmigungspflichtig sind sämtliche freistehende Anlagen.
Nordrhein-Westfalen
Genehmigungspflichtig sind sämtliche freistehende Anlagen.
Rheinland-Pfalz
Genehmigungspflichtig sind sämtliche freistehende Anlagen, sowie Anlagen in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden.
Saarland
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 12 Meter Länge.
Sachsen
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Sachsen-Anhalt
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Schleswig-Holstein
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge sowie Anlagen an/auf und in der Nähe von Denkmälern.
Thüringen
Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
Welche Kosten erwarten mich für die Baugenehmigung?
Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Du solltest jedoch rund 1000 Euro einplanen, um keine böse Überraschung zu erleben. Zusätzlich solltest du einige Wochen Zeit einplanen.
Wo kann ich die Genehmigung beantragen?
Die Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage kann bei deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
[funnelforms id=“907″]Fassen wir zusammen
Um eine Photovoltaikanlage zu installieren, musst du in deinem Bundesland möglicherweise eine Baugenehmigung beantragen.
In der Regel sind Solaranlagen auf einem Dach genehmigungsfrei, insofern es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt oder sich die Immobilie im unmittelbaren Umkreis eines Denkmals befindet.
Bei freistehenden Anlagen ist besonders die Größe entscheidend, ob du eine Genehmigungspflicht benötigst oder nicht.
Die Anforderungen und Kosten variieren je nach Standort, aber in der Regel musst du Nachweise über die Tragfähigkeit deines Dachs und die Größe der Solaranlage erbringen.
Du kannst die Genehmigung bei deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, erkundige dich bei den örtlichen Behörden oder frage deinen Solarinstallateur.