Die Photovoltaik Strategie 2023 in Kurzfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die neue Photovoltaik Strategie veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Punkte & Neuerungen in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.

Für alle Lesemuffel hier zum anhören / anschauen:

Die Rolle von Photovoltaik für die Energiewende

Deutschland hat das Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein, wobei der Stromsektor eine Schlüsselrolle spielt.

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Etwa 600 Terawattstunden grünen Stroms werden dafür im Jahr 2030 benötigt, im Vergleich zu 254 TWh im Jahr 2022.

Fünf Hauptquellen für die Stromversorgung sind Wind (an Land und auf See), Photovoltaik, Importe erneuerbaren Stroms und grüner Wasserstoff-Kraftwerke.

Der Ausbau erneuerbarer Energien muss für eine klimaneutrale Stromversorgung 2035 deutlich beschleunigt werden. Der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland soll auf 22 Gigawatt pro Jahr erhöht werden. Dies bedeutet etwa eine Verdreifachung des bisherigen Ausbautempos.

Die internationale Entwicklung der Photovoltaik gibt Anlass zu Optimismus: Sie hat sich in den letzten zehn Jahren rasant entwickelt und ist weltweit als kostengünstige erneuerbare Energie etabliert.

Der weltweite jährliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist von etwa 30 GW im Jahr 2012 auf geschätzte 300 GW für 2023 angestiegen. Aufgrund der geringen Kosten ist Photovoltaik eine der wichtigsten Stromerzeugungsquellen in Deutschland und weltweit, mit großem Wachstumspotenzial.

Aktueller Stand

Ende 2022 waren in Deutschland knapp 150 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert, wobei Photovoltaik etwa 67 GW (45 Prozent) ausmachte. Nach einem Rückgang des jährlichen Zubaus von 2014 bis 2017 stieg dieser auf zuletzt etwa 7,3 GW im Jahr 2022.

Um die Ziele des EEG 2023 zu erreichen, ist ein weiterer Zubau geplant: 9 GW für 2023, 13 GW für 2024 und 18 GW für 2025. Ab 2026 soll der jährliche Leistungszubau bei 22 GW stabilisiert werden.

Der Zubau soll sich gleichmäßig auf Dach- und Freiflächenanlagen verteilen, um sowohl kostengünstige Stromerzeugung als auch verbrauchsnahen und flächenschonenden Einsatz von Solartechnik zu ermöglichen.

Ziele & Inhalt der Strategie

Die beschleunigte Einführung erneuerbarer Energien ist entscheidend für den Übergang zur Klimaneutralität. Die PV-Strategie soll zur Erreichung dieses Ziels beitragen, indem sie den Ausbau der Photovoltaik fördert und das gesamte Energieversorgungssystem optimiert. Der Schwerpunkt liegt auf kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

Im März 2023 wurde der Entwurf der PV-Strategie bei einem Gipfel vorgestellt und diskutiert. Nach einer öffentlichen Konsultation wurde die Strategie überarbeitet und am 3. Mai 2023 finalisiert. Die PV-Strategie bleibt jedoch offen für weitere Diskussionen und Ideen.

Das BMWK hat bereits mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Gesetzliche Anpassungen werden in zwei Solarpaketen (Solarpaket I und II) umgesetzt.

Das Ziel ist, das Solarpaket I noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Bundeskabinett vorzulegen, gefolgt von Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Die Arbeiten am Solarpaket II beginnen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Solarpaket I.

Ausbau von Freiflächen-Anlagen

Solarpaket 1

Im Solarpaket I plant das BMWK verschiedene Maßnahmen, um den Ausbau von freistehenden PV-Anlagen zu fördern:

  1. Erleichterungen im Baugesetzbuch, um PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich unter bestimmten Bedingungen zu privilegieren.
  2. Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung, um PV-Anlagen als Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten zuzulassen.
  3. Klarstellungen bei benachteiligten Gebieten, um Anlagen mit gesetzlich festgelegtem anzulegendem Wert auch in diesen Gebieten zu ermöglichen.
  4. Öffnung benachteiligter Gebiete für PV-Freiflächenanlagen, indem ein „Opt-Out“ anstelle eines „Opt-In“ für Länder eingeführt wird.
  5. Erweiterung der finanziellen Beteiligung auf Betreibende von Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen oder schwimmenden PV-Anlagen.
  6. Überprüfung der Höhe der Gebotsmenge ab dem Jahr 2024.

Das BMWK wird diese Vorschläge in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts und unter Berücksichtigung von Hinweisen aus der Konsultation diskutieren und umsetzen.

Solarpaket 2

Im Solarpaket II und weiteren Themen plant das BMWK zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Freiflächenanlagen:

  1. Erleichterung des Zubaus besonderer Solaranlagen, wie Parkplatz-PV-Anlagen, kleine Agri-PV-Anlagen und schwimmende PV-Anlagen (Floating-PV), durch Überprüfung und ggf. Anpassung der Genehmigungsanforderungen und Vergütungsstrukturen.
  2. Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen durch einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen sowie eine mögliche verpflichtende Genehmigungsfreistellung, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und das Vorhaben entsprechend umgesetzt wird.
  3. Reduzierung von Abständen für PV-Anlagen zu Nachbargrundstücken (Garten-PV).

Das BMWK wird den gesetzlichen Anpassungsbedarf in einem Solarpaket II angehen und die Förderung von Solaranlagen weiter vorantreiben.

PV-Ausbau auf Dächern

Das BMWK schlägt im Solarpaket I folgende Maßnahmen vor, um den Ausbau von PV-Dachanlagen zu fördern:

  1. Änderung der Grenze für die Direktvermarktungspflicht
  2. Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen
  3. Zulassung von Gebäuden im Außenbereich für Dachvergütung
  4. Abbau von Bürokratie beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach
  5. Weiterentwicklung zur Vermeidung von Strafzahlungen
  6. Absenkung der technischen Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen
  7. Vereinfachung von Garten-PV-Anlagen
  8. Zulassung von Repowering bei Dachanlagen

Im Detail bedeutet das dann folgendes:

Direktvermarktungspflicht

Photovoltaik ist für viele Gewerbebetriebe attraktiv, um Stromkosten zu senken. Dächer von Supermärkten oder Lagerhallen eignen sich oft gut für PV-Anlagen und ein hoher Anteil des Stroms kann vor Ort verbraucht werden.

Für Anlagen über 100 kW besteht laut EEG eine Direktvermarktungspflicht. Anlagenbetreiber haben jedoch oft Schwierigkeiten, Direktvermarkter für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und geringer Überschusseinspeisung zu finden. Dies führt dazu, dass wertvolle Potenziale zur erneuerbaren Stromerzeugung ungenutzt bleiben.

Um dies zu ändern, soll die Regelung für die Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet werden, sodass die 100 kW-Grenze keine Hemmschwelle für die Anlagendimensionierung darstellt.

Größere Netzeinspeisungen sollen weiterhin in den Strommarkt integriert werden. Ziel ist eine einfache und bürokratiearme Regelung, die die Abnahme des überschüssigen Stroms ermöglicht und Strafzahlungen bei fehlender Direktvermarktung vermeidet.

Anlagenzusammenfassung

Das EEG legt Vergütung, Teilnahmepflicht an Ausschreibungen und technische Anforderungen abhängig von der Anlagengröße fest. Mehrere Anlagen können unter bestimmten Bedingungen als eine Anlage betrachtet werden, um Anlagensplitting und Umgehung von Anforderungen zu vermeiden.

Aktuelle Regelungen zur Anlagenzusammenfassung führen jedoch teilweise zu ungewünschten Auswirkungen, wie etwa geringere Vergütungen oder höhere technische Anforderungen für Anlagenbetreiber, die später als ihre Nachbarn Anlagen in Betrieb nehmen.

Es soll geprüft werden, wie die Regelungen weiterentwickelt und vereinfacht werden können, um Missbrauchsmöglichkeiten zu analysieren und zu bewerten.

Personen, die eine PV-Anlage auf ihrem Dach installieren möchten, sollen nicht von den Entscheidungen ihrer Nachbarn abhängig sein. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des EEG und zur Förderung der Akzeptanz.

Gebäude im Außenbereich

Im EEG 2012 wurde festgelegt, dass PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich nur die niedrigere Vergütung für Freiflächenanlagen erhalten. Dies sollte verhindern, dass Gebäude hauptsächlich zum Zweck der PV-Anlagen Errichtung gebaut wurden („Solarstadl“).

Das BMWK schlägt vor, den Stichtag von 2012 auf den 1. März 2023 zu ändern. Dadurch werden Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden, ermöglicht. So können weitere Dachflächen genutzt werden, ohne erneut Anreize für „Solarstadl“ zu schaffen.

Parallelbetrieb

Das EEG 2023 erlaubt den getrennten Betrieb einer Eigenverbrauchsanlage und einer Volleinspeiseanlage mit höherer Vergütung auf demselben Dach. Die Entscheidung, welche Anlage die höhere Vergütung erhält, kann geändert werden.

Wenn sich der lokale Stromverbrauch erhöht, z.B. durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe, kann die größere Anlage für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Um Bürokratie zu reduzieren, entfällt die jährliche Meldung, welche Anlage als Volleinspeiseanlage gilt. Änderungen müssen jedoch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Verhinderung von Pönalisierung

In Zukunft sollen Anlagen, für die sich die Direktvermarktung von Stromüberschüssen nicht lohnt, nicht bestraft werden.

Dies wird durch Änderungen der Regelungen zur Direktvermarktungspflichtgrenze erreicht. Außerdem sollen Zahlungen aufgrund von Pönalisierungstatbeständen im EEG möglichst vermieden werden, indem Anreize zur Einhaltung der Pflichten gesetzt werden, bevor eine Pönalisierung eintritt.

Direktvermarkung bei Kleinanlagen

Momentan müssen alle Anlagen, unabhängig von ihrer Größe, mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, damit Direktvermarkter die Einspeisung abrufen und Anlagen fernsteuern können. In der Praxis nutzen sie diese Option bei kleineren Anlagen oft nicht.

Daher sollen die technischen Anforderungen für Kleinanlagen bis 25 kW reduziert und so eine Eintrittsbarriere für die Direktvermarktung beseitigt werden.

Eine größere Anzahl von Kleinanlagen in der Direktvermarktung ist insgesamt positiv für die Marktintegration erneuerbarer Energien. Wichtig ist, dass die Anreize zur Bilanzkreisbewirtschaftung in der Direktvermarktung weiterhin bestehen bleiben.

PV im Garten

Im Rahmen des EEG wird eine PV-Anlage im Garten nur gefördert, wenn das Dach nicht für Photovoltaik geeignet ist. Dies stellt sicher, dass Dächer vorrangig genutzt werden und Photovoltaik im Garten die Ausnahme bleibt.

Das BMWK schlägt vor, bis zum Inkrafttreten allgemeiner Regeln anzunehmen, dass das Dach eines Hauses ungeeignet ist, wenn der Anlagenbetreiber eine Anlage im Garten in Betrieb nimmt. Dadurch würde der Anreiz, Photovoltaikanlagen im Garten zu errichten, gering bleiben, wenn das Dach auch geeignet ist.

Wechselrichter

Wechselrichter verbrauchen im Betrieb geringfügig Strom. Bei Anlagen, die nur zur Einspeisung betrieben werden und getrennt vom Strombezug des Hauses installiert sind, kann der geringe Verbrauch des Wechselrichters ein separates Stromlieferverhältnis inklusive Grundpreis verursachen.

Da es sich meistens nur um wenige Kilowattstunden pro Jahr handelt, wäre eine einfachere Lösung wünschenswert. Das BMWK möchte dazu zunächst das Gespräch mit der Branche suchen.

Zugang zur Direktvermarktung

Es gibt Berichte, dass eine direkte Anmeldung zur Direktvermarktung oft nicht möglich ist, was unnötigen Aufwand und Bürokratie verursacht. Das BMWK möchte gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen finden, um einen unmittelbaren Zugang zur Direktvermarktung zu ermöglichen.

Photovoltaik für Mieter

Auch für Mieter kommen verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung von Photovoltaik-Projekten:

  1. Einführung des virtuellen Summenzählers: Durch intelligente Messsysteme wird die Messung und Verarbeitung der Daten vereinfacht und Bürokratie für Mieterstromanbieter reduziert.
  2. Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: Hierbei wird der Strom aus einer Solaranlage anteilig den Nutzern eines Gebäudes zugerechnet. Die Umsetzung soll für Anlagenbetreiber vereinfacht werden und eignet sich besonders für kleinere Mehrparteiengebäude und Mieterstromprojekte.
  3. Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells: Die Anlagenzusammenfassung soll angepasst und steuerliche Hürden für Gebäudeeigentümer abgebaut werden, um die Attraktivität von Mieterstrommodellen zu steigern. Zudem sollen Mieterstrom-PV-Anlagen auch auf benachbarten Nichtwohngebäuden installiert werden dürfen.

Die vorgestellte Alternative einer rein finanziellen Beteiligung der Mieter an der Stromeinspeisung einer PV-Anlage soll hingegen nicht weiterverfolgt werden.

Zudem gilt für die Erweiterung und Optimierung von Mieterstromförderungen:

  1. Neben Wohngebäuden soll die Mieterstromförderung auch in reinen Gewerbegebäuden ermöglicht werden.
  2. Solarpaket II soll Regelungen für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung und für Allgemeinstrom in der Betriebskostenabrechnung schaffen, um Rechtssicherheit zu bieten.
  3. Weitergehendes Energy Sharing: Das BMWK möchte in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Diskussion über die Möglichkeit einer Ausweitung der gemeinschaftlichen Nutzung von PV-Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes anstoßen. Hierbei sollen vereinfachte Regeln und Vergünstigungen geprüft werden. In einigen europäischen Ländern ist „Energy Sharing“ bereits einfacher möglich, aber dabei sind mögliche Auswirkungen auf Konsumentenschutz, Netzfinanzierung, Strommarkt und Verteilnetze zu berücksichtigen.

Balkonkraftwerke

Auch für Balkon-Solaranlagen soll sich einiges tun.

Im Solarpaket I sind folgende Maßnahmen geplant:

  1. Vereinfachung oder Streichung von Meldepflichten für Balkon-PV-Anlagen, um den Anschluss einfacher und unbürokratischer zu gestalten.
  2. Vorübergehende Duldung von rückwärtsdrehenden Zählern für Balkon-PV-Anlagen, bis ein Zweirichtungszähler installiert wird.
  3. Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um Zustimmung für den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen zu erleichtern.
  4. Balkon-PV-Anlagen sollen nicht rechtlich zusammengefasst werden, auch wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden.

Weitere Ansatzpunkte sind:

  1. Zulassung von Schukosteckern als „Energiesteckvorrichtung“ in der Produktnorm DIN VDE V 0126-95.
  2. Erhöhung der Schwelle von 600 W auf 800 W Wechselstromleistung für vereinfachte Anmeldung und Produktnorm.

Das BMWK wird auch bauliche und technische Anforderungen an Balkon-PV weiter optimieren und die Entwicklung generell verfolgen, um in Zukunft Balkon-PV für alle Bürgerinnen und Bürger leicht umsetzbar zu machen.

Netzanschlüsse

Die Photovoltaik Strategie beschäftigt sich mit der Verbesserung und Beschleunigung des Netzanschlusses für erneuerbare Energieanlagen in Deutschland. Hauptpunkte sind:

  1. Vorausschauende Netzplanung: Ziel ist eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Netzkapazität unter Berücksichtigung des erwarteten EE-Zubaus und sektorübergreifender Entwicklungen.
  2. Netzausbau im „überragenden öffentlichen Interesse“: Beschleunigung von behördlichen Genehmigungsverfahren und gesetzlicher Abwägungsvorrang für die Hochspannungsebene (110 Kilovolt).
  3. Vereinfachter Netzanschluss bei kleineren Anlagen: Vereinfachtes Anschlussverfahren für kleine PV-Anlagen bis 10,8 kW installierter Leistung seit 2021.
  4. Anwesenheitspflicht des Netzbetreibers gelockert: Anwesenheit des Netzbetreibers nur noch in begründeten Fällen notwendig für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung.
  5. Standardisierung und Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens: Ab 1. Januar 2025 soll der Netzanschluss von EE-Anlagen bis 30 kW installierter Leistung am vorhandenen Netzverknüpfungspunkt erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
  6. Anlagenzertifikat unter Auflage: Einführung des Anlagenzertifikats „unter Auflage“ im Sommer 2022 für Anlagen ab 135 bis 950 kW installierter Leistung.
  7. Nächste Schritte und Maßnahmen: Solarpaket I mit verschiedenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzanschlusses, z.B. Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen, Frist für Zähleraustausch verkürzen, vereinfachte Zertifizierung von Anlagen, vereinfachtes Verfahren für kleine Anlagen, vereinfachte Anmeldung von kleinen Anlagen, technische Anforderungen der Netzbetreiber überprüfen und gegenseitige Anerkennung von Installateuren sicherstellen.
  8. Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilnetzbetreiber in Deutschland, um den Prozess zu vereinfachen. Dies ist ein komplexes und langfristiges Vorhaben.
  9. Branchendialog „Beschleunigung von Netzanschlüssen“: Dieser Dialog dient als Plattform zur Zusammenarbeit mit der Branche, um gemeinsam Lösungen für Herausforderungen beim Netzanschluss zu entwickeln. Hier können auch weitere Ansatzpunkte zur Beschleunigung identifiziert und geprüft werden, wie z.B. die Erhöhung der Transparenz zu den Netzanschlusskapazitäten in frühen Stadien des Netzanschlussprozesses. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf PV-Anlagen, sondern bezieht auch Verbraucher mit ein.

Weiterführende Infos

Die Photovoltaik Strategie kannst du in der kompletten Form mit allen Details hier nachlesen.

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